AGB

Behandlungsvertrag

Durch das Aufsuchen eines Heilpraktikers durch einen Patienten kommt nach üblicher gesetzlicher Regelung ein Behandlungsvertrag zustande.        

Ein solcher Behandlungsvertrag muss nicht zwingend schriftlich niedergelegt werden, sondern kommt allein durch die vom Patienten angefragte heilkundliche Tätigkeit zustande. Durch diesen Behandlungsvertrag besteht eine Verpflichtung des Patienten, ein vom Heilpraktiker für die geleistete heilkundliche Beratung oder Behandlung geltend gemachtes bzw. ggf. vorab vereinbartes Honorar zu bezahlen.

Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, rechne ich über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.

Die Behandlungskosten für Heilpraktiker-Leistungen, einschließlich der verordneten naturheilkundlichen Arzneimittel, können durch die Privatversicherungen abgerechnet werden. Die Rückerstattung richtet sich nach Umfang der Versicherung bzw. Beihilfe. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe. Die Rechnungen sind unabhängig von der Erstattungsleistung in vollem Umfang zu begleichen. Sie können bar oder nach Rechnungsempfang zahlen.

Gerne teile ich Ihnen die Kosten der Behandlung mit. Überlegen Sie sich den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, die oft (bei Kindern noch) sehr günstig ist und verschiedene Anteile der Heilpraktikerkosten, einschließlich der verordneten naturheilkundlichen Arzneimittel übernimmt.

Steuerliche Absetzbarkeit

Je nach individueller Situation können die (Rest-)Kosten für die Heilbehandlung durch
Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. (§10EStG).
Rechnungen zur Vorlage beim Finanzamt müssen keine Diagnose enthalten.

Termine

Nach telefonischer Voranmeldung 07263-6008898, im Notfall auch sehr kurzfristig.

Hausbesuche in der Städteregion Heidelberg

Ich bin nicht nur in meiner Praxis in Helmstadt tätig, bei Bedarf komme ich auch gerne auf Hausbesuch zu Ihnen.

Diesen Service biete ich insbesondere an, falls Sie wegen akuter Krankheit nicht in meine Praxis kommen können oder falls sie nicht mobil genug sind, um mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu mir kommen zu können.
Hausbesuche dürfen zusätzlich berechnet werden, je nach Uhrzeit (tagsüber/abends/nachts) oder Wochentag (Wochenende, Feiertag) sowie nach Entfernung. Ich werde mein Honorar für Hausbesuche dem Aufwand und der Situation nach entsprechend angemessen berechnen.

Hausbesuche sind außer in Helmstadt-Bargen und Sinsheim ebenfalls möglich in der Städteregion Heidelberg und Umland.
Dazu gehören als meiner Praxis naheliegende Orte z.B. die an Helmstadt-Bargen grenzenden Stadtteile Waibstadt, Epfenbach, Neckarbischhofsheim, Aglasterhausen, Schwarzach, Obrigheim, Neckargemünd, Erbach oder auch Mosbach oder Heilbronn.
Über die Autobahn bzw. den Zubringer sind neben Heidelberg Zentrum selbst ggf. auch weiter entfernte Orte recht gut erreichbar wie Mannheim, Rauenberg, Walldorf, Sandhausen,Heidelberg Rohrbach oder auch Schriesheim und Weinheim.

Wenn Sie zum ersten Mal einen Hausbesuch anfordern, ist es für mich wichtig, möglichst viele Informationen vorab von Ihnen zu erhalten. Besonders wichtig sind natürlich Adresse und Telefonnummer, falls Sie mir auf die Mailbox sprechen sollten.

Bitte beachten Sie

In meiner Praxis werden verbindliche Termine ohne Wartezeiten vereinbart und sind ausschließlich für den Patienten je nach Erfordernis und Anwendung mit 30-180 Minuten reserviert.

Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, möchte ich Sie bitten, diesen rechtzeitig (24 Stunden vorher) abzusagen, damit ich die Möglichkeit habe, diesen Termin anderen Patienten anzubieten. Verpasste oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine können gemäß § 611 BGB in Rechnung gestellt werden.

Hinweis zum Heilmittelwerbegesetz (§3 Nr.1)

Bei den vorgestellten Behandlungsmethoden handelt es sich um alternative Verfahren die wissenschaftlich nicht anerkannt sind. Alle Angaben über evtl. Eigenschaften, Wirkungen und Indikationen beruhen auf den Erfahrungen und Erkenntnissen innerhalb dieser Methode selbst.